MHD: Nahrungsergänzungsmittel und Supplements abgelaufen – was tun?
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (kurz: MHD) ist für viele der erste und meist einzige Indikator, ob ein Produkt noch verzehrbar ist. Sobald das MHD überschritten wurde, landen daher viele Produkte – meist ungeöffnet – auf dem Müll. In Deutschland werden pro Jahr und Kopf etwa 75 kg Lebensmittel weggeworfen. Dabei wäre ungefähr die Hälfte davon noch in Ordnung gewesen. Grund hierfür ist, dass die MHD-Angabe oft falsch verstanden wird.
Inhaltsverzeichnis
- Was sagt das Mindesthaltbarkeitsdatum aus?
- Warum kann man sich nicht immer auf das MHD verlassen?
- Was tun, wenn das MHD abgelaufen ist? Wie erkenne ich, ob ein Produkt noch gut ist?
- Kann man Nahrungsergänzungsmittel und Supplements auch noch nach Ablauf des MHDs einnehmen?
- MHD abgelaufen – darauf solltest du bei deinen Supps achten
- Darf das Mindesthaltbarkeitsdatum nachträglich geändert werden?
- Nahrungsergänzungsmittel richtig lagern – Tipps für den Alltag
Was sagt das Mindesthaltbarkeitsdatum aus?
Das MHD ist ein Qualitätsmerkmal und kein Verbrauchsdatum. Es gibt also nicht den Zeitpunkt an, bis zu dem das Produkt verzehrt werden darf, sondern ist ein Anhaltspunkt für die Qualität des Produktes. So setzt sich z. B. bei Milchprodukten wie Joghurt nach Ablauf des MHDs oft Molke ab. Dies ist jedoch nicht gesundheitsschädlich, sondern stellt lediglich eine Veränderung der Konsistenz und evtl. des Geschmackes dar. Auch bei einigen Sport-Supplementen treten solche Qualitätseinbußen auf, insbesondere, wenn die Produkte bereits geöffnet und häufig der Luft ausgesetzt sind. Einige Inhaltsstoffe von Supplementen sind hygroskopisch. Das bedeutet, dass sie Feuchtigkeit aus der Luft binden können und dann verklumpen. Dies zeigt sich z. B. bei Citrullin, Arginin oder Pre-Workout-Boostern. Die Wirkung wird von der Bildung der Klümpchen jedoch nicht beeinträchtigt.
Das MHD gibt also den Zeitpunkt an, bis zu dem ein Lebensmittel (bei richtiger Lagerung) ohne wesentliche Geschmacks- und Qualitätseinbußen konsumiert werden kann. Produkte können übrigens auch nach Ablauf des MHDs noch verkauft werden. Hier übernimmt der/die Verkäufer/in dann die Sicherheit für das Produkt, wohingegen bis zum Erreichen des Mindesthaltbarkeitsdatum das herstellende Unternehmen dafür verantwortlich ist. Lebensmittelproduzenten geben daher gerne ein möglichst kurzes MHD an, auch wenn die Produkte noch länger haltbar wären.
Verbrauchsdatum
Das Verbrauchsdatum gibt bei leicht verderblichen Lebensmitteln (z. B. frischem Hackfleisch oder Geflügel) an, bis wann das Produkt verbraucht werden muss. Dieses sollte unbedingt eingehalten werden, da ein Verzehr über das Verbrauchsdatum hinaus gesundheitsschädlich sein kann. Man erkennt das Verbrauchsdatum an der Angabe „zu verbrauchen bis“ auf dem Etikett.
Warum kann man sich nicht immer auf das MHD verlassen?
Die Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatum ist gesetzlich vorgeschrieben und muss – bis auf wenige Ausnahmen – auf allen verpackten Produkten durch ein „mindestens haltbar bis“ angegeben werden. Die Vergabe des MHDs liegt im Ermessen des Herstellers, oft erscheint die Vergabe des Zeitpunktes recht willkürlich. So haben beispielsweise Nudeln aus Hartweizen oder Mehl oft nur ein MHD von zwei Jahren, sind aber deutlich länger haltbar. Ungeöffnete Lebensmittel, die ordnungsgemäß gelagert wurden, sind in der Regel auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch ohne Bedenken essbar. So zum Beispiel auch unser Proteinpulver oder unsere Protein-Snacks. Umgekehrt kann es aber auch sein, dass ein Produkt bereits vor dem Ablauf des MHDs nicht mehr verzehrsfähig ist. Zum Beispiel, wenn es nicht ordentlich gelagert oder beim Transport die Kühlkette zu lange unterbrochen wurde. Das MHD gilt also nur dann, wenn das Lebensmittel auch richtig aufbewahrt wurde.
Was tun, wenn das MHD abgelaufen ist? Wie erkenne ich, ob ein Produkt noch gut ist?
Um zu beurteilen, ob ein Lebensmittel noch genießbar ist, sollte man seinen Sinnen vertrauen. Erste Anzeichen auf einen Verderb sind mit dem Auge zu erkennen. Hat sich z. B. Schimmel gebildet oder ist die Konsistenz stark verändert, sollte das Produkt unbedingt entsorgt werden. Auch der Geruch gibt normalerweise schnell Aufschluss darüber, ob das Produkt noch essbar ist. Falls Geruch und Optik kein Anlass zur Sorge geben, kann man das Produkt vorsichtig probieren. Ist alles in Ordnung, kann das Produkt auch noch nach Ablauf des MHDs konsumiert werden.
Kann man Nahrungsergänzungsmittel und Supplements auch noch nach Ablauf des MHDs einnehmen?
Nahrungsergänzungsmittel werden rechtlich als Lebensmittel eingeordnet und besitzen somit auch ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Auch hier gilt, dass das Produkt nach Ablauf des MHDs nicht automatisch verdorben ist, sondern – je nach Inhaltsstoff – noch mehrere Monate danach eingenommen werden kann. Bei Mikronährstoff-Präparaten kann es jedoch sein, dass der Gehalt an Vitaminen oder Mineralstoffen mit der Zeit abnimmt. Bei vielen Sport-Supplements können ebenfalls solche Qualitätseinbußen auftreten. Ein Beispiel ist die bereits erwähnte Klümpchen-Bildung. Bei vielen Aminosäuren-Produkten kann zudem ein unangenehmer Geruch auftreten. So ist bei EAAs ein schwefeliger Geruch, bei Glutamin oder Carnitin ein fischiger Geruch typisch. Der Geruch ist bei Sport-Supplementen also nicht immer ein verlässlicher Indikator für die Unbedenklichkeit des Produktes. Ist das Produkt jedoch bereits seit längerer Zeit geöffnet und der unangenehme Geruch nimmt zu, sollte das Supplement entsorgt werden.
Wichtig zu beachten ist auch, dass sich das MHD auf ungeöffnete Verpackungen bezieht. Ist das Produkt bereits geöffnet, beeinflussen Sauerstoff, Feuchtigkeit und eindringende Mikroorganismen die Haltbarkeit. Ungeöffnete Produkte sind in der Regel auch noch lange nach Ablauf des MHDs verzehrbar.
MHD abgelaufen – darauf solltest du bei deinen Supps achten
Wenn du eine farbliche, geruchliche oder geschmackliche Veränderung bei dem Produkt feststellst, solltest du es entsorgen. Bröselige Tabletten oder Brausetabletten, die sich nicht mehr richtig auflösen, deuten ebenfalls darauf hin, dass das Produkt nicht mehr verwendet werden sollte.
Darf das Mindesthaltbarkeitsdatum nachträglich geändert werden?
Bei Lebensmitteln bzw. Nahrungsergänzungsmitteln, die noch in einem einwandfreien Zustand sind, darf das vom Hersteller angebrachte Mindesthaltbarkeitsdatum nachträglich geändert werden. Voraussetzung dafür ist auch, dass die Sorgfaltspflicht beachtet wird und das neue Datum begründet werden kann. Zudem übernimmt das jeweilige Unternehmen die volle Verantwortung für die Richtigkeit der geänderten Information.
Beachte: Lebensmittel mit einem Verbrauchsdatum dürfen nachträglich nicht geändert werden.
Nahrungsergänzungsmittel richtig lagern – Tipps für den Alltag
- Nahrungsergänzungsmittel kühl (Zimmertemperatur), trocken und vor Licht geschützt lagern
- Dosen gut verschließen und nicht über längere Zeit ungeöffnet lassen
- Zur Entnahme von Pulver den beiliegenden Messlöffel oder einen sauberen und trockenen Löffel verwenden
- Die Produkte nach dem Öffnen zügig aufbrauchen